 | Weisungen 2019
Hier die neuen Weisungen 2019; dort finden Sie den Beitragssatz sowie die Beträge der Familienzulagen.
Familienzulagenregister
Mittlerweile ist es möglich, online unter www.infoafam.zas.admin.ch nachzusehen, welche Kasse die Zulagen für seine Kinder überweist.
Eine Neuerung, welche speziell für getrennte/geschiedene Eltern interessant ist. Es kommt durchaus vor, dass ein Eltenteil, der nicht die Obhut der Kinder inne hat, die Familienzulagen nicht komplett oder nur teilweise bekannt, obwohl das Gesetz dies vorsieht.
Dank dem neuen Bundesregister kann der Elternteil, welcher die Obhut besitzt, ab dem 1. Januar 2011 ausfindig machen, welche Kasse die Familienzulagen für seine Kinder überweist. Dieser Elternteil kann die zuständige Kasse zur direkten Überweisung auffordern. Das Gesetz erlaubt dies. Es reicht, die AHV-Nummer der betreffenden Kinder zu kennen. Jedes Kind hat eine KK-Karte und auf dieser befindet sich die AHV-Nr.
Zudem kann, Dank des neuen Registers sämtlichen älteren Kindern, deren Eltern die Zulagen nicht für den vorgesehenen Zweck einsetzen, entsprechend weitergeholfen werden. Sämtliche Kinder für welche Zulagen bezogen werden, sind im Register ersichtlich. |